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VG Minden, 17.07.2003 - 9 K 2985/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung der Festsetzung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage einer Gemeinde; Abwassergebührenrechtliche Abgeltung des Wasserverbrauchs und der Wasserableitung im Wege der Eigenwasserversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Schätzung von zusätzlichen Wassermengen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1990 - 22 A 1185/89
Festsetzung eines Ausgleichsbetrages
Auszug aus VG Minden, 17.07.2003 - 9 K 2985/02
vgl. dazu - in Bezug auf die Festsetzung von Ausgleichsbeträgen - OVG NRW, Urteile vom 9. April 1990 - 22 A 1185/89 -, NWVBl. - OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2001 - 1 M 22/00
Voraussetzungen für die Erhebung von Ausgleichsbeträgen auf Grund einer …
Auszug aus VG Minden, 17.07.2003 - 9 K 2985/02
1990, 412, und vom 16. Oktober 1991 - 22 A 1042/90 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Juli 2001 - 1 M 22/00 -.
- VG Frankfurt/Oder, 14.07.2023 - 5 K 566/18 Mit Blick auf die Mietwohnungen ist ein Schätzwert für den durchschnittlichen Frischwasserverbrauch nicht unsachgemäß, der von einem Verbrauch in Höhe von 86 Liter täglich pro Person, d.h. etwa 31, 5 m 3 jährlich, ausgeht (vgl. VG Potsdam…, Urteil vom 28. Juni 2017 - 8 K 2366/13 -, Rn. 36, juris; VG Minden, Urteil vom 17. Juli 2003 - 9 K 2985/02 -, Rn. 23, juris).