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   VG Minden, 17.07.2003 - 9 K 2985/02   

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https://dejure.org/2003,23152
VG Minden, 17.07.2003 - 9 K 2985/02 (https://dejure.org/2003,23152)
VG Minden, Entscheidung vom 17.07.2003 - 9 K 2985/02 (https://dejure.org/2003,23152)
VG Minden, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 9 K 2985/02 (https://dejure.org/2003,23152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Festsetzung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage einer Gemeinde; Abwassergebührenrechtliche Abgeltung des Wasserverbrauchs und der Wasserableitung im Wege der Eigenwasserversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1990 - 22 A 1185/89

    Festsetzung eines Ausgleichsbetrages

    Auszug aus VG Minden, 17.07.2003 - 9 K 2985/02
    vgl. dazu - in Bezug auf die Festsetzung von Ausgleichsbeträgen - OVG NRW, Urteile vom 9. April 1990 - 22 A 1185/89 -, NWVBl.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2001 - 1 M 22/00

    Voraussetzungen für die Erhebung von Ausgleichsbeträgen auf Grund einer

    Auszug aus VG Minden, 17.07.2003 - 9 K 2985/02
    1990, 412, und vom 16. Oktober 1991 - 22 A 1042/90 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Juli 2001 - 1 M 22/00 -.
  • VG Frankfurt/Oder, 14.07.2023 - 5 K 566/18
    Mit Blick auf die Mietwohnungen ist ein Schätzwert für den durchschnittlichen Frischwasserverbrauch nicht unsachgemäß, der von einem Verbrauch in Höhe von 86 Liter täglich pro Person, d.h. etwa 31, 5 m 3 jährlich, ausgeht (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 28. Juni 2017 - 8 K 2366/13 -, Rn. 36, juris; VG Minden, Urteil vom 17. Juli 2003 - 9 K 2985/02 -, Rn. 23, juris).
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